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Bezüglich der Anforderung von SARS-CoV-2-Testungen haben sich seitens der Kassenärztlichen Vereinigung nochmals kurzfristig Änderungen ergeben.

Seit dem 01.03.2023 entfallen sowohl die Anforderung über den OEGD-Schein als auch das Formular Muster 10C.

Die Testung symptomatischer Patienten erfolgt dann über das Formular Muster 10.

Befundportal

Mit unserem Befundportal können Sie und Ihre Patienten einen Laborbefund ganz bequem von Zuhause oder unterwegs online abrufen. Sie benötigen lediglich die Auftragsnummer und das Geburtsdatum des Patienten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zum Befundportal.

Die Labor Staber App

Mit der Labor Staber App können Patienten alternativ zur Corona-Warn-App der Bundesregierung den QR-Code des Scheins scannen und erhalten automatisch das Ergebnis des PCR-Tests auf ihr Handy - vorausgesetzt, die Probe wurde bei Labor Staber analysiert. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Infoseite zur App.

Video zum Corona-Abstrich