Bezüglich der Anforderung von SARS-CoV-2-Testungen haben sich seitens der Kassenärztlichen Vereinigung nochmals kurzfristig Änderungen ergeben.
Ab dem 01.03.2023 entfallen sowohl die Anforderung über den OEGD-Schein als auch das Formular Muster 10C.
Die Testung symptomatischer Patienten erfolgt dann über das Formular Muster 10.